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   BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55   

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https://dejure.org/1956,5449
BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55 (https://dejure.org/1956,5449)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1956 - IV ZR 281/55 (https://dejure.org/1956,5449)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1956 - IV ZR 281/55 (https://dejure.org/1956,5449)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51

    Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Das Landgericht München I sei, so wird in den Gründen des Berufungsurteils, zwar örtlich zuständig, wie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 7, 218 ergebe.

    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].

    Demgemäß ist die Sowjetzone auch als Inland angesehen worden, wenn auch die Rechtsverschiedenheit in den beiden deutschen Gebietsteilen nicht unberücksichtigt bleiben konnte (BGHZ 4, 62 [66]; 7, 218 [221]; NJW 1952, 1146 [4. Strafsenat]).

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].

    Demgemäß ist die Sowjetzone auch als Inland angesehen worden, wenn auch die Rechtsverschiedenheit in den beiden deutschen Gebietsteilen nicht unberücksichtigt bleiben konnte (BGHZ 4, 62 [66]; 7, 218 [221]; NJW 1952, 1146 [4. Strafsenat]).

  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Der erkennende Senat hat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmten Urteil vom 9. Mai 1956 IV ZR 201/55 ausgesprochen, daß auch die in Zivilsachen ergehenden Urteile der Gerichte der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands Urteile deutscher Gerichte sind.

    Im einzelnen wird in dem Urteil vom 9. Mai 1956 IV ZR 201/55 zu diesen Fragen folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 391/53
    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].

    Dem entspricht es auch, wenn der 3. Strafsenat in der in BGHSt 5, 364 abgedruckten Entscheidung ausgesprochen hat, daß bei der Feststellung der Rückfallsvoraussetzungen der §§ 244, 264 StGB die Strafurteile sowjetzonaler Gerichte mitzuberücksichtigen seien.

  • BGH, 11.04.1956 - IV ZR 279/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    In Ehesachen kann die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der sowjetischen Besatzungszone eine ausschließliche Gerichtsbarkeit nicht in Anspruch nehmen, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. April 1956 IV ZR 279/55 ausgesprochen hat.
  • RG, 26.04.1941 - IV 313/40

    1. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    f) Es ist bestritten, ob in § 328 ZFO der Grundsatz zum Ausdruck kommt, daß ausländische Urteile, falls keine der im Gesetz aufgezählten Versagungsgründe vorliegen, auch in Deutschland ihre Wirkungen äußern, ohne daß es des besonderen Ausspruchs der Anerkennung bedürfe (so RGZ 166, 367 [376]; Mendelsohn-Bartholdy in Zeitschrift für Internationales Recht Bd. XIV S. 241; Seuffert-Walsmann a.a.O. § 328 Anm. 2 b) oder ob mit Stein-Jonas-Schönke a.a.O. Anm. I 1 zu § 328 und Baumbach-Lauterbach ZPO § 328 Anm. 1 A davon auszugehen sei, daß trotz der Fassung des § 328 die Rechtskraft eines ausländischen Urteils grundsätzlich nicht in Betracht komme und die Anerkennung die Ausnahme darstelle.
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].
  • RG, 04.04.1928 - IV 629/27

    Ehescheidung in Rußland

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55
    Auch das Reichsgericht hat in dem in RGZ 121, 24 [25] abgedruckten Urteil die Scheidung einer Ehe von Deutschen durch ein Gericht der Sowjetunion als Scheidung durch ein ausländisches Gericht anerkannt, obwohl auch zur Zeit des Erlasses dieses Urteils kein Zweifel darüber bestanden haben kann, daß "das Sowjetrecht bewußt den Gerichten die Aufgabe zuweist, ausführende Organe der kommunistischen Politik zu sein" (Nußbaum, Deutsches Internationales Privatrecht 1932 S. 424).
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidung ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1956 IV ZR 281/55, auf dessen Tatbestand und Gründe verwiesen wird, aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
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